Gesetzliche Information
Erstinformation
Wer wir sind und auf welcher Grundlage wir Sie vermitteln — die Pflichtangaben nach § 15 VersVermV zum Herunterladen.
Was ist die Erstinformation?
Jeder Versicherungsmakler muss Ihnen beim ersten Geschäftskontakt mitteilen, wer er ist, wo er registriert ist und wie er bezahlt wird. Diese Angaben stehen in unserer Erstinformation. Sie können sie hier jederzeit herunterladen und speichern.
Das Dokument enthält unsere Kontaktdaten, die Erlaubnis und Registrierung als Versicherungsmakler, die Registernummer im Vermittlerregister, Angaben zur Vergütung sowie die Schlichtungsstellen, an die Sie sich bei Beschwerden wenden können.
Erstinformation herunterladen (PDF)
PDF, 4 Seiten, etwa 35 KB. Stand der Angaben: siehe Dokument.